Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Ticketverkauf und den Besuch derOpen-Air-Dartsveranstaltung

des Darts im Emsland e. V.

 

Veranstaltung: Emsland Darts Series 2026 powered byKreutjans am 15.08.2026 in Werlte (Open Air)

Maximale Besucherzahl: 992 Personen

Stand: Januar 2026

 

 

§1 Veranstalter und Geltungsbereich

 

(1) Veranstalter der Veranstaltung ist der Darts im Emslande. V. (nachfolgend „Veranstalter“).

 

(2) Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskartenaller Ticketarten sowie für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.

 

(3) Mit dem Erwerb eines Tickets und spätestens mit Betretendes Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.

 

 

§2 Ticketarten, Preise und Leistungsumfang

 

(1) Der Veranstalter bietet folgende Ticketarten an:

 

a) Normalticket

 

Preis: 39,00 €

Berechtigt zum Besuch der Veranstaltung ab dem regulärenEinlass.

 

 

b) VIP-Ticket

 

Preis: 129,00 €

Das VIP-Ticket ist kein Freiticket und beinhaltet:

                 •               Eintritt zur Veranstaltung,

                 •               Getränke inklusive (Art undAuswahl nach Angebot vor Ort),

                 •               vier (4) Essensmarken,

                 •               Nutzung eines separatenVIP-Eingangs,

                 •               Zugang zu ausgewiesenenVIP-Bereichen (sofern vorhanden).

 

Ein Anspruch auf bestimmte Getränke oder Speisen bestehtnicht.

 

 

c) Rollstuhlfahrer-Ticket inkl. Begleitperson

 

Preis: 59,00 €

Dieses Ticket berechtigt einen Rollstuhlfahrer und eineBegleitperson gemeinsam zum Besuch der Veranstaltung.

Der Veranstalter stellt einen barrierearmen Bereich zurVerfügung, soweit dies örtlich und organisatorisch möglich ist.

 

 

d) Meet & Greet (Zusatzleistung)

 

Preis: 50,00 €

Das Meet & Greet kann zu jedem Ticket (Normal-, VIP-oder Rollstuhl-Ticket) zusätzlich gebucht werden.

Es berechtigt zur Teilnahme an einer persönlichen Begegnungmit den auftretenden Spielern im vorgesehenen Zeitfenster.

 

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus derTicketbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs.

 

 

§3 Einlasszeiten und Veranstaltungsbeginn

                 •               Meet & Greet Einlass: ab17:00 Uhr (nur mit gültigem Meet-&-Greet-Ticket)

                 •               Regulärer Einlass (Normal-, VIP-und Rollstuhl-Tickets): ab 18:00 Uhr

                 •               Beginn der Veranstaltung: 19:00Uhr

 

(1) Ein verspäteter Einlass begründet keinen Anspruch aufRückerstattung oder Preisminderung.

 

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Einlasszeiten ausorganisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen geringfügig zu ändern.

 

 

§4 Vertragsschluss und Nutzung

 

(1) Mit dem Kauf eines Tickets kommt ein verbindlicherVertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande.

 

(2) Tickets werden ausschließlich zur privaten, nichtkommerziellen Nutzung verkauft.

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zuverweigern, wenn die maximale Kapazität von 994 Besuchern erreicht ist.

 

 

§5 Kein Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist der Widerruf bei Verträgenüber Freizeitveranstaltungen mit festem Termin ausgeschlossen.

 

 

§6 Rückgabe, Erstattung und Veranstaltungsänderungen

 

(1) Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch und von derRückgabe ausgeschlossen.

 

(2) Wird die Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreiserstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise- oderÜbernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

 

(3) Fällt das Meet & Greet aus Gründen aus, die derVeranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit eines Spielers), bestehtkein Anspruch auf Erstattung des Meet-&-Greet-Preises, sofern dieHauptveranstaltung stattfindet.

 

(4) Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B.Unwetter) abgebrochen und wurde bereits ein wesentlicher Teil durchgeführt,besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

 

§7 Weitergabe von Tickets

 

(1) Die private, unentgeltliche Weitergabe von Tickets istzulässig.

 

(2) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf, derVerkauf über dem Originalpreis sowie die Nutzung zu Werbe- oderGewinnspielzwecken sind untersagt.

 

(3) Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, denZutritt zu verweigern. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

 

§8 Zutritt, Altersregelung und Jugendschutz

 

(1) Die Veranstaltung ist ohne Altersbeschränkungzugänglich.

 

(2) Zum Schutz von Minderjährigen wird ein Bändchensystemeingesetzt. Besucher erklären sich mit einer Alterskontrolle am Einlasseinverstanden.

 

(3) Minderjährige erhalten gesonderte Armbänder.Alkoholische Getränke werden ausschließlich gemäß den Vorschriften desJugendschutzgesetzes ausgegeben.

 

(4) Der Missbrauch oder die Weitergabe von Armbändern führtzum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände.

 

 

§9 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

 

(1) Den Anweisungen des Veranstalters, der Ordner sowie desPersonals ist Folge zu leisten.

 

(2) Das Mitbringen von Waffen, Glasbehältern,pyrotechnischen Gegenständen, Drogen oder sonstigen gefährlichen Gegenständenist untersagt.

 

(3) Bei störendem oder gefährdendem Verhalten kann derBesucher vom Gelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bestehtnicht.

 

 

§10 Open-Air-Besonderheiten

 

(1) Es handelt sich um eine Open-Air-Veranstaltung. DerBesuch erfolgt auf eigene Gefahr.

 

(2) Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Temperatur) begründenkeine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

 

 

§11 Bild- und Tonaufnahmen

 

(1) Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmenangefertigt.

 

(2) Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher mitder zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung dieser Aufnahmen für Vereins-,Presse- und Social-Media-Zwecke einverstanden.

 

(3) Professionelle Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durchBesucher sind nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

 

 

§12 Haftung

 

(1) Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.

 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

 

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

 

§13 Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zurDurchführung der Veranstaltung verarbeitet und nicht unbefugt an Dritteweitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

§14 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibtdie Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.